Hier: Fassung aufgrund des Grundsteuer-Reformgesetzes | Zur alten Fassung
Bewertungsgesetz
| Zweiter Teil - Besondere Bewertungsvorschriften (§§ 17 - 263) |
| Vierter Abschnitt - Vorschriften für die Bewertung von Grundbesitz für die Grunderwerbsteuer ab 1. Januar 1997 (§§ 138 - 150) |
| C. Grundvermögen (§§ 145 - 150) |
| II. Bebaute Grundstücke (§§ 146 - 150) |
Zitiervorschläge
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Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) vom 26.11.2019
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Gesetz zur Reform des Grundsteuer- und Bewertungsrechts (Grundsteuer-Reformgesetz) | 26.11.2019 | |
| 01.01.2007 | Jahressteuergesetz 2007 | 13.12.2006 |
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Rechtsprechung zu § 148a BewG
2 Entscheidungen zu § 148a BewG in unserer Datenbank:
- BFH, 07.09.2012 - II B 45/12
Eigentum an einem von einem Nießbraucher errichteten Gebäude; Darlegung von ...
- FG Hamburg, 27.10.2017 - 3 K 141/16
Grundbesitzwert (Bedarfswert) für wirtschaftliche Einheit - Bestimmung der ...