Datenschutz-Grundverordnung
| Kapitel IV - Verantwortlicher und Auftragsverarbeiter (Art. 24 - 43) |
| Abschnitt 1 - Allgemeine Pflichten (Art. 24 - 31) |
(1) Legen zwei oder mehr Verantwortliche gemeinsam die Zwecke der und die Mittel zur Verarbeitung fest, so sind sie gemeinsam Verantwortliche. Sie legen in einer Vereinbarung in transparenter Form fest, wer von ihnen welche Verpflichtung gemäß dieser Verordnung erfüllt, insbesondere was die Wahrnehmung der Rechte der betroffenen Person angeht, und wer welchen Informationspflichten gemäß den Artikeln 13 und 14 nachkommt, sofern und soweit die jeweiligen Aufgaben der Verantwortlichen nicht durch Rechtsvorschriften der Union oder der Mitgliedstaaten, denen die Verantwortlichen unterliegen, festgelegt sind. In der Vereinbarung kann eine Anlaufstelle für die betroffenen Personen angegeben werden.
(2) Die Vereinbarung gemäß Absatz 1 muss die jeweiligen tatsächlichen Funktionen und Beziehungen der gemeinsam Verantwortlichen gegenüber betroffenen Personen gebührend widerspiegeln. Das wesentliche der Vereinbarung wird der betroffenen Person zur Verfügung gestellt.
(3) Ungeachtet der Einzelheiten der Vereinbarung gemäß Absatz 1 kann die betroffene Person ihre Rechte im Rahmen dieser Verordnung bei und gegenüber jedem einzelnen der Verantwortlichen geltend machen.
freundliche Voreinstellungen Art. 26Gemeinsam Verantwortliche Art. 27Vertreter von nicht in der Union niedergelassenen Verantwortlichen oder Auftragsverarbeitern Art. 28Auftragsverarbeiter Art. 29Verarbeitung unter der Aufsicht des Verantwortlichen oder des Auftragsverarbeiters Art. 30Verzeichnis von Verarbeitungs-
tätigkeiten Art. 31Zusammenarbeit mit der Aufsichtsbehörde
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Rechtsprechung zu Art. 26 DSGVO
105 Entscheidungen zu Art. 26 DSGVO in unserer Datenbank:
- OLG Stuttgart, 29.04.2026 - 4 U 372/24
Ansprüche von Nutzern sozialer Netzwerke wegen der Verwendung von Business-Tools
- VG Köln, 17.07.2025 - 13 K 1419/23
Bundesregierung darf Facebook-Fanpage zur Öffentlichkeitsarbeit weiterbetreiben
- OLG Brandenburg, 05.08.2026 - 4 U 24/26
- OLG München, 26.06.2026 - 36 U 1054/25
Personenbezogene Daten, Business Tools, Feststellunganspruch, ...
- AG Mannheim, 11.09.2019 - 5 C 1733/19
Gemeinsame Verantwortlichkeit von Wohnungseigentümern und Verwalter - ...
- OLG Brandenburg, 15.07.2026 - 11 U 17/26
- EuGH, 04.05.2023 - C-60/22
Bundesrepublik Deutschland - Vorlage zur Vorabentscheidung - Schutz natürlicher ...
Zum selben Verfahren:
- VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
Fragen zu den Folgen einer fehlenden bzw. unterlassenen oder unvollständigen ...
- VG Wiesbaden, 27.01.2022 - 6 K 2132/19
- OLG Dresden, 31.03.2026 - 4 U 834/25
- OLG Düsseldorf, 02.04.2026 - 20 UKl 4/25
Querverweise
Auf Art. 26 DSGVO verweisen folgende Vorschriften:
- Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)
- Rechtsbehelfe, Haftung und Sanktionen
- Art. 83 (Allgemeine Bedingungen für die Verhängung von Geldbußen)
- Erwägungsgründe