EG-Vertrag
3. Teil - Die Politiken der Gemeinschaft (Art. 23 - 181a) |
Titel VIII - Beschäftigung (Art. 125 - 130) |
Der Rat kann gemäß dem Verfahren des Artikels 251 und nach Anhörung des Wirtschafts- und Sozialausschusses sowie des Ausschusses der Regionen Anreizmaßnahmen zur Förderung der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und zur Unterstützung ihrer Beschäftigungsmaßnahmen durch Initiativen beschließen, die darauf abzielen, den Austausch von Informationen und bewährten Verfahren zu entwickeln, vergleichende Analysen und Gutachten bereitzustellen sowie innovative Ansätze zu fördern und Erfahrungen zu bewerten, und zwar insbesondere durch den Rückgriff auf Pilotvorhaben.
Diese Maßnahmen schließen keinerlei Harmonisierung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten ein.
Rechtsprechung zu Art. 129 EG
8 Entscheidungen zu Art. 129 EG in unserer Datenbank:
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2006 - C-380/03
GENERALANWALT PHILIPPE LÉGER SCHLÄGT VOR, DIE VON DEUTSCHLAND GEGEN DIE ...
- EuGH, 30.11.2009 - Gutachten 1/08
'Avis au titre de l''article 300, paragraphe 6, CE' - Gutachten nach Art. 300 ...
- EuGH, 02.12.2004 - C-41/02
Kommission / Niederlande - Vertragsverletzung eines Mitgliedstaats - Artikel 30 ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.09.2018 - C-70/17
Abanca Corporación Bancaria - Vorlage zur Vorabentscheidung - Richtlinie ...
- EuGH, 30.11.2009 - 1/08
Gutachten nach Art. 300 Abs. 6 EG; Allgemeines Übereinkommen über den Handel mit ...
- Generalanwalt beim EuGH, 26.03.2009 - C-13/07
Kommission / Rat - Welthandelsorganisation (WTO) - Beitritt Vietnams - Festlegung ...
- Generalanwalt beim EuGH, 02.02.2006 - C-406/04
De Cuyper - (Auslegung der Artikel 17 EG und 18 EG über die Einführung der ...
- RG, 18.03.1913 - VII 554/12
Preußischer Abtretungsstempel; Aneignungsrecht aus § 928 BGB
Querverweise
Auf Art. 129 EG verweisen folgende Vorschriften:
- EG-Vertrag (EG)
- Die Politiken der Gemeinschaft
- Gesundheitswesen
- Art. 152 (ex-Art. 129)