Einführungsgesetz BGB

   2. Teil - Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen (Art. 50 - 54)   
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Art. 50

1Die Vorschriften der Reichsgesetze bleiben in Kraft. 2Sie treten jedoch insoweit außer Kraft, als sich aus dem Bürgerlichen Gesetzbuch oder aus diesem Gesetz die Aufhebung ergibt.

Rechtsprechung zu Art. 50 EGBGB

5 Entscheidungen zu Art. 50 EGBGB in unserer Datenbank:

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