Energiewirtschaftsgesetz
| Teil 8 - Verfahren und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren (§§ 65 - 108) |
| Abschnitt 1 - Behördliches Verfahren (§§ 65 - 74) |
1Zur Sicherung ihrer Rechte nach § 30 des Verwaltungsverfahrensgesetzes haben alle, die nach diesem Gesetz zur Vorlage von Informationen verpflichtet sind, unverzüglich nach der Vorlage diejenigen Teile zu kennzeichnen, die Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse enthalten. 2In diesem Fall müssen sie zusätzlich eine Fassung vorlegen, die aus ihrer Sicht ohne Preisgabe von Betriebs- oder Geschäftsgeheimnissen eingesehen werden kann. 3Erfolgt dies nicht, kann die Regulierungsbehörde von ihrer Zustimmung zur Einsicht ausgehen, es sei denn, ihr sind besondere Umstände bekannt, die eine solche Vermutung nicht rechtfertigen. 4Hält die Regulierungsbehörde die Kennzeichnung der Unterlagen als Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse für unberechtigt, so muss sie vor der Entscheidung über die Gewährung von Einsichtnahme an Dritte die vorlegenden Personen hören.
einleitungen und Entscheidungen
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 71 EnWG
66 Entscheidungen zu § 71 EnWG in unserer Datenbank:
- BGH, 17.06.2025 - EnVR 10/24
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
Zum selben Verfahren:
- BGH, 17.06.2025 - KVZ 35/06
Pressemitteilung der Bundesnetzagentur
- OLG Düsseldorf, 29.05.2025 - 3 Kart 481/23
- BGH, 17.06.2025 - KVZ 35/06
- BGH, 11.12.2018 - EnVR 1/18
Anreizregulierung: Einschränkende Auslegung der Ermächtigung zur Veröffentlichung ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 5 Kart 33/16
Regulierungsbehörde hat Daten der Netzbetreiber zu veröffentlichen
- OLG Düsseldorf, 30.11.2017 - 5 Kart 33/16
- VG Saarlouis, 27.10.2022 - 5 K 795/19
- BGH, 08.10.2019 - EnVR 12/18
Veröffentlichung von Daten II - Befugnis der Regulierungsbehörde zur Offenlegung ...
- VG Köln, 14.03.2024 - 13 K 5067/19
- VG Mainz, 30.03.2017 - 1 K 1480/15
Transparenzanspruch auf kalkulierte Positionen eines Stromnetzbetreibers für ...
Zum selben Verfahren:
- BVerwG, 22.11.2019 - 10 B 13.19
Informationszugang zu energiewirtschaftsrechtlichen Regulierungsentscheidungen
- BVerwG, 22.11.2019 - 10 B 13.19
Querverweise
Auf § 71 EnWG verweisen folgende Vorschriften:
- Energiewirtschaftsgesetz (EnWG)
- Behörden
- Bundesbehörden
- § 63 (Berichterstattung)