Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung

   Schlußvorschriften (§§ 12 - 13)   
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§ 13
Inkrafttreten, Außerkrafttreten

1Diese Verordnung tritt am 1. August 1998 in Kraft. 2Gleichzeitig tritt die Erbschaftsteuer-Durchführungsverordnung in der im Bundesgesetzblatt Teil III, Gliederungsnummer 611-8-1, veröffentlichten bereinigten Fassung, zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 20. Dezember 1996 (BGBl. I S. 2049), außer Kraft.

Rechtsprechung zu § 13 ErbStDV

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