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Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Erbbaurechtsgesetz (https://dejure.org/gesetze/ErbbauRG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 18 ErbbauRG
4 Entscheidungen zu § 18 ErbbauRG in unserer Datenbank:
- BayObLG, 19.10.1988 - BReg. 1a Z 24/88
Ersetzung der Zustimmung zur Belastung des Erbbaurechts auch bei Darlehen für ...
- OLG Düsseldorf, 14.08.1980 - 18 U 38/80
Amtspflichten bei Beurkundung eines zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfts und ...
- OLG Hamm, 23.01.2012 - 5 U 131/11
Inanspruchnahme des Darlehensnehmers durch den Besteller einer Grundschuld
- LG Köln, 28.05.2001 - 11 T 102/01
Zustimmung des Grundpfandrechtsgläubigers bei Aufhebung eines Erbbaurechts
Querverweise
Auf § 18 ErbbauRG verweisen folgende Vorschriften:
- Erbbaurechtsgesetz (ErbbauRG)
- III. Beleihung
- 2. Landesrechtliche Vorschriften
- § 22
Redaktionelle Querverweise zu § 18 ErbbauRG:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Vormundschaft, Pflegschaft für Minderjährige, rechtliche Betreuung, sonstige Pflegschaft
- Vormundschaft
- Beendigung der Vormundschaft
- § 1807 I Nr. 1 (Vermögensherausgabe, Schlussrechnungslegung und Fortführung der Geschäfte) (zu §§ 18 ff)