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Grundbuchverfügung
| Abschnitt VII - Die Schließung des Grundbuchblatts (§§ 34 - 37) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Grundbuchverfügung (https://dejure.org/gesetze/GBV/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 36 GBV
6 Entscheidungen zu § 36 GBV in unserer Datenbank:
- KG, 20.12.2021 - 1 W 295/21
Grundbuchrechtliche Folgen bei Erlöschen eines Erbbaurechts durch Zeitablauf
Zum selben Verfahren:
- KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21
Beschwerde gegen die Zwischenverfügung eines Grundbuchamtes Löschung eines ...
- KG, 16.12.2021 - 1 W 295/21
- KG, 20.12.2021 - 1 W 298/21
Erlöschen eines Erbbaurechts und daran lastender Grundpfandrechte
- BGH, 07.03.2019 - V ZB 53/18
Eintragung einer auf dem Transsexuellengesetz beruhenden Namensänderung in das ...
- BAG, 28.03.2000 - 1 AZR 366/99
Ablösende Betriebsvereinbarung
- OLG Jena, 23.07.2002 - 6 W 329/02
Anlegung eines Gebäudegrundbuchs
Querverweise
Auf § 36 GBV verweisen folgende Vorschriften:
- Grundbuchverfügung (GBV)
- Die Umschreibung von Grundbüchern
- § 30
- Die Beseitigung einer Doppelbuchung
- § 38
- Vorschriften über das maschinell geführte Grundbuch
- Anlegung des maschinell geführten Grundbuchs
- Schlußbestimmungen
- § 91 (Behandlung von Verweisungen, Löschungen)
- Übergangs- und Schlußvorschriften
- § 108