Grundgesetz

   V. Der Bundespräsident (Art. 54 - 61)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/GG/59a.html
Art. 59a GG (https://dejure.org/gesetze/GG/59a.html)
Art. 59a GG
Art. 59a Grundgesetz (https://dejure.org/gesetze/GG/59a.html)
Art. 59a Grundgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
Textdarstellung

  

Art. 59a

(weggefallen)

Vorherige Gesetzesfassung

Rechtsprechung zu Art. 59a GG

6 Entscheidungen zu Art. 59a GG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:




Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht