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__paste_bez__ __paste_norm__ Gerichtskostengesetz
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§ 42
Wiederkehrende Leistungen

(1) 1Bei Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen aus einem öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis, einer Dienstpflicht oder einer Tätigkeit, die anstelle einer gesetzlichen Dienstpflicht geleistet werden kann, bei Ansprüchen von Arbeitnehmern auf wiederkehrende Leistungen sowie in Verfahren vor Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit, in denen Ansprüche auf wiederkehrende Leistungen dem Grunde oder der Höhe nach geltend gemacht oder abgewehrt werden, ist der dreifache Jahresbetrag der wiederkehrenden Leistungen maßgebend, wenn nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist. 2Ist im Verfahren vor den Gerichten der Verwaltungs- und Sozialgerichtsbarkeit die Höhe des Jahresbetrags nicht nach dem Antrag des Klägers bestimmt oder nach diesem Antrag mit vertretbarem Aufwand bestimmbar, ist der Streitwert nach § 52 Abs. 1 und 2 zu bestimmen.

(2) 1Für die Wertberechnung bei Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen über das Bestehen, das Nichtbestehen oder die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses ist höchstens der Betrag des für die Dauer eines Vierteljahres zu leistenden Arbeitsentgelts maßgebend; eine Abfindung wird nicht hinzugerechnet. 2Bei Rechtsstreitigkeiten über Eingruppierungen ist der Wert des dreijährigen Unterschiedsbetrags zur begehrten Vergütung maßgebend, sofern nicht der Gesamtbetrag der geforderten Leistungen geringer ist.

(3) 1Die bei Einreichung der Klage fälligen Beträge werden dem Streitwert hinzugerechnet; dies gilt nicht in Rechtsstreitigkeiten vor den Gerichten für Arbeitssachen. 2Der Einreichung der Klage steht die Einreichung eines Antrags auf Bewilligung der Prozesskostenhilfe gleich, wenn die Klage alsbald nach Mitteilung der Entscheidung über den Antrag oder über eine alsbald eingelegte Beschwerde eingereicht wird.

Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz) vom 23.07.2013 (BGBl. I S. 2586), in Kraft getreten am 01.08.2013 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.08.2013Zweites Gesetz zur Modernisierung des Kostenrechts (2. Kostenrechtsmodernisierungsgesetz)23.07.2013BGBl. I S. 2586
01.09.2009Gesetz zur Reform des Verfahrens in Familiensachen und in den Angelegenheiten der freiwilligen Gerichtsbarkeit (FGG-Reformgesetz)17.12.2008BGBl. I S. 2586
01.01.2008Gesetz zur Änderung des Unterhaltsrechts21.12.2007BGBl. I S. 3189
§ 1Geltungsbereich § 2Kostenfreiheit § 3Höhe der Kosten § 4Verweisungen § 5Verjährung, Verzinsung § 5aElektronische Akte, elektronisches Dokument § 5bRechtsbehelfs-
belehrung
§ 6Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen § 7Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 8Strafsachen, Bußgeldsachen § 9Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen § 10Grundsatz für die Abhängigmachung § 11Verfahren nach dem Arbeitsgerichts-
gesetz
§ 12Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung § 12aVerfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren § 13Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung
§ 13aVerfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz
§ 14Ausnahmen von der Abhängigmachung § 15Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungs-
verfahren
§ 16Privatklage, Nebenklage § 17Auslagen § 18Fortdauer der Vorschusspflicht § 19Kostenansatz § 20Nachforderung § 21Nichterhebung von Kosten § 22Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln § 23Insolvenzverfahren § 23aSanierungs-
und Reorganisations-
verfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 24Öffentliche Bekanntmachung in ausländischen Insolvenzverfahren § 25Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung
§ 25aVerfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz
§ 26Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungs-
verfahren
§ 26aUmsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechte-
durchsetzungsgesetz
§ 27Bußgeldsachen § 28Auslagen in weiteren Fällen § 29Weitere Fälle der Kostenhaftung § 30Erlöschen der Zahlungspflicht § 31Mehrere Kostenschuldner § 32Haftung von Streitgenossen und Beigeladenen § 33Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen § 34Wertgebühren § 35Einmalige Erhebung der Gebühren § 36Teile des Streitgegenstands § 37Zurückverweisung § 38Verzögerung des Rechtsstreits § 39Grundsatz § 40Zeitpunkt der Wertberechnung § 41Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse § 42Wiederkehrende Leistungen § 43Nebenforderungen § 44Stufenklage § 45Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung § 46(weggefallen) § 47Rechtsmittel-
verfahren
§ 48Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten § 49Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentums-
gesetz
§ 49a(weggefallen) § 50Bestimmte Beschwerdeverfahren § 50aVerfahren nach dem Agrarorganisationen-
und-
Lieferketten-
Gesetz
§ 51Gewerblicher Rechtsschutz § 51aVerfahren nach dem Kapitalanleger-
Musterverfahrens-
gesetz
§ 52Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz-
und Sozial-
gerichtsbarkeit
§ 53Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes § 53aSanierungs-
und Reorganisations-
verfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 54Zwangsversteigerung § 55Zwangsverwaltung § 56Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken, Luftfahrzeugen und grundstücksgleichen Rechten § 57Zwangsliquidation einer Bahneinheit § 58Insolvenzverfahren § 59Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung
§ 59aUmsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechte-
durchsetzungsgesetz
§ 60Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichts-
gesetzes
§ 61Angabe des Werts § 62Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels § 63Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 64Schätzung des Werts § 65Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichts-
gesetzes
§ 66Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde § 67Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung § 68Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts § 69Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr § 69aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 69bVerordnungs-
ermächtigung
§ 70(weggefallen) § 70aBekanntmachung von Neufassungen § 71Übergangsvorschrift § 72Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes § 73Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten
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