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§ 23
Insolvenzverfahren

(1) 1Die Gebühr für das Verfahren über den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens schuldet, wer den Antrag gestellt hat. 2Wird der Antrag abgewiesen oder zurückgenommen, gilt dies auch für die entstandenen Auslagen. 3Die Auslagen nach Nummer 9017 des Kostenverzeichnisses schuldet jedoch nur der Schuldner des Insolvenzverfahrens. 4Die Sätze 1 und 2 gelten nicht, wenn der Schuldner des Insolvenzverfahrens nach § 14 Absatz 3 der Insolvenzordnung die Kosten des Verfahrens trägt.

(2) Die Kosten des Verfahrens über die Versagung oder den Widerruf der Restschuldbefreiung (§§ 296 bis 297a, 300 und 303 der Insolvenzordnung) schuldet, wer das Verfahren beantragt hat.

(3) Die Kosten des Verfahrens wegen einer Anfechtung nach Artikel 36 Absatz 7 Satz 2 der Verordnung (EU) 848/2015 schuldet der antragstellende Gläubiger, wenn der Antrag abgewiesen oder zurückgenommen wird.

(4) Die Kosten des Verfahrens über einstweilige Maßnahmen nach Artikel 36 Absatz 9 der Verordnung (EU) 848/2015 schuldet der antragstellende Gläubiger.

(5) Die Kosten des Gruppen-Koordinationsverfahrens nach Kapitel V Abschnitt 2 der Verordnung (EU) 848/2015 trägt der Schuldner, dessen Verwalter die Einleitung des Koordinationsverfahrens beantragt hat.

(6) 1Die Kosten des Koordinationsverfahrens trägt der Schuldner, der die Einleitung des Verfahrens beantragt hat. 2Dieser Schuldner trägt die Kosten auch, wenn der Antrag von dem Insolvenzverwalter, dem vorläufigen Insolvenzverwalter, dem Gläubigerausschuss oder dem vorläufigen Gläubigerausschuss gestellt wird.

(7) Im Übrigen schuldet die Kosten der Schuldner des Insolvenzverfahrens.

Zu unübersichtlich? Probieren Sie die Darstellungsvariante "Lesefreundlicher" (Einstellung oben )

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren vom 05.06.2017 (BGBl. I S. 1476), in Kraft getreten am 21.04.2018 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
21.04.2018Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren05.06.2017BGBl. I S. 1476
26.06.2017Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2015/848 über Insolvenzverfahren05.06.2017BGBl. I S. 1476
16.07.2014Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) Nr. 1215/2012 sowie zur Änderung sonstiger Vorschriften08.07.2014BGBl. I S. 890
01.07.2014Gesetz zur Verkürzung des Restschuldbefreiungsverfahrens und zur Stärkung der Gläubigerrechte15.07.2013BGBl. I S. 2379
01.01.2011Haushaltsbegleitgesetz 201109.12.2010BGBl. I S. 1885
28.12.2010Gesetz zur Umsetzung der Dienstleistungsrichtlinie in der Justiz und zur Änderung weiterer Vorschriften22.12.2010BGBl. I S. 2248
§ 1Geltungsbereich § 2Kostenfreiheit § 3Höhe der Kosten § 4Verweisungen § 5Verjährung, Verzinsung § 5aElektronische Akte, elektronisches Dokument § 5bRechtsbehelfs-
belehrung
§ 6Fälligkeit der Gebühren im Allgemeinen § 7Zwangsversteigerung und Zwangsverwaltung § 8Strafsachen, Bußgeldsachen § 9Fälligkeit der Gebühren in sonstigen Fällen, Fälligkeit der Auslagen § 10Grundsatz für die Abhängigmachung § 11Verfahren nach dem Arbeitsgerichts-
gesetz
§ 12Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, Verfahren nach der Zivilprozessordnung § 12aVerfahren wegen überlanger Gerichtsverfahren und strafrechtlicher Ermittlungsverfahren § 13Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung
§ 13aVerfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz
§ 14Ausnahmen von der Abhängigmachung § 15Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungs-
verfahren
§ 16Privatklage, Nebenklage § 17Auslagen § 18Fortdauer der Vorschusspflicht § 19Kostenansatz § 20Nachforderung § 21Nichterhebung von Kosten § 22Streitverfahren, Bestätigungen und Bescheinigungen zu inländischen Titeln § 23Insolvenzverfahren § 23aSanierungs-
und Reorganisations-
verfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 24Öffentliche Bekanntmachung in ausländischen Insolvenzverfahren § 25Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung
§ 25aVerfahren nach dem Unternehmens-
stabilisierungs-
und -
restrukturierungs-
gesetz
§ 26Zwangsversteigerungs-
und Zwangsverwaltungs-
verfahren
§ 26aUmsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechte-
durchsetzungsgesetz
§ 27Bußgeldsachen § 28Auslagen in weiteren Fällen § 29Weitere Fälle der Kostenhaftung § 30Erlöschen der Zahlungspflicht § 31Mehrere Kostenschuldner § 32Haftung von Streitgenossen und Beigeladenen § 33Verpflichtung zur Zahlung von Kosten in besonderen Fällen § 34Wertgebühren § 35Einmalige Erhebung der Gebühren § 36Teile des Streitgegenstands § 37Zurückverweisung § 38Verzögerung des Rechtsstreits § 39Grundsatz § 40Zeitpunkt der Wertberechnung § 41Miet-, Pacht- und ähnliche Nutzungsverhältnisse § 42Wiederkehrende Leistungen § 43Nebenforderungen § 44Stufenklage § 45Klage und Widerklage, Hilfsanspruch, wechselseitige Rechtsmittel, Aufrechnung § 46(weggefallen) § 47Rechtsmittel-
verfahren
§ 48Bürgerliche Rechtsstreitigkeiten § 49Beschlussklagen nach dem Wohnungseigentums-
gesetz
§ 49a(weggefallen) § 50Bestimmte Beschwerdeverfahren § 50aVerfahren nach dem Agrarorganisationen-
und-
Lieferketten-
Gesetz
§ 51Gewerblicher Rechtsschutz § 51aVerfahren nach dem Kapitalanleger-
Musterverfahrens-
gesetz
§ 52Verfahren vor Gerichten der Verwaltungs-, Finanz-
und Sozial-
gerichtsbarkeit
§ 53Einstweiliger Rechtsschutz und Verfahren nach § 148 Abs. 1 und 2 des Aktiengesetzes § 53aSanierungs-
und Reorganisations-
verfahren nach dem Kreditinstitute-Reorganisationsgesetz
§ 54Zwangsversteigerung § 55Zwangsverwaltung § 56Zwangsversteigerung von Schiffen, Schiffsbauwerken, Luftfahrzeugen und grundstücksgleichen Rechten § 57Zwangsliquidation einer Bahneinheit § 58Insolvenzverfahren § 59Verteilungsverfahren nach der Schifffahrts-
rechtlichen Verteilungsordnung
§ 59aUmsetzungsverfahren nach dem Verbraucherrechte-
durchsetzungsgesetz
§ 60Gerichtliche Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichts-
gesetzes
§ 61Angabe des Werts § 62Wertfestsetzung für die Zuständigkeit des Prozessgerichts oder die Zulässigkeit des Rechtsmittels § 63Wertfestsetzung für die Gerichtsgebühren § 64Schätzung des Werts § 65Wertfestsetzung in gerichtlichen Verfahren nach dem Strafvollzugsgesetz, auch in Verbindung mit § 92 des Jugendgerichts-
gesetzes
§ 66Erinnerung gegen den Kostenansatz, Beschwerde § 67Beschwerde gegen die Anordnung einer Vorauszahlung § 68Beschwerde gegen die Festsetzung des Streitwerts § 69Beschwerde gegen die Auferlegung einer Verzögerungsgebühr § 69aAbhilfe bei Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör § 69bVerordnungs-
ermächtigung
§ 70(weggefallen) § 70aBekanntmachung von Neufassungen § 71Übergangsvorschrift § 72Übergangsvorschrift aus Anlass des Inkrafttretens dieses Gesetzes § 73Übergangsvorschrift für die Erhebung von Haftkosten
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