Charta der Grundrechte der Europäischen Union
| Titel V - Bürgerrechte (Art. 39 - 46) |
Die Unionsbürgerinnen und Unionsbürger genießen im Hoheitsgebiet eines Drittlands, in dem der Mitgliedstaat, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzen, nicht vertreten ist, den Schutz durch die diplomatischen und konsularischen Behörden eines jeden Mitgliedstaats unter denselben Bedingungen wie Staatsangehörige dieses Staates.
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Rechtsprechung zu Art. 46 GRCh
16 Entscheidungen zu Art. 46 GRCh in unserer Datenbank:
- EuGH, 03.07.2025 - C-610/23
International protection: Greek legislation obliging an applicant for ...
- EuGH, 26.07.2017 - C-348/16
Sacko - Vorlage zur Vorabentscheidung - Asylpolitik - Richtlinie 2013/32/EU - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 13.06.2018 - C-213/17
X - Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des ...
- Generalanwalt beim EuGH, 24.01.2018 - C-175/17
Belastingdienst/ Toeslagen (Aufschiebende Wirkung des Rechtsmittels) - Vorlage ...
- Generalanwalt beim EuGH, 05.03.2026 - C-819/25
Vorlage zur Vorabentscheidung - Raum der Freiheit, der Sicherheit und des Rechts ...
- EuGH, 27.09.2018 - C-422/18
FR - Vorlage zur Vorabentscheidung - Eilvorabentscheidungsverfahren - Art. 99 der ...
- VG Berlin, 28.10.2022 - 34 K 513.20 Corona
Konsularhilfe: Anspruch gegen einen Unionsbürger auf Ersatz für Auslagen im ...
- VG Berlin, 27.10.2022 - 34 K 370.20 Corona
Konsularhilfe: Anspruch gegen einen Unionsbürger auf Ersatz für Auslagen im ...
- Generalanwalt beim EuGH, 17.07.2014 - C-22/13
Nach Auffassung des Generalanwalts Maciej Szpunar ist die italienische Regelung ...
Zum selben Verfahren:
- EuGH, 26.11.2014 - C-22/13
Die italienische Regelung über befristete Arbeitsverträge im Schulbereich ...
- EuGH, 26.11.2014 - C-22/13