Gerichtsverfassungsgesetz
12. Titel - Zustellungs- und Vollstreckungsbeamte (§§ 154 - 155) |
Der Gerichtsvollzieher ist von der Ausübung seines Amts kraft Gesetzes ausgeschlossen:
in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten:
1. | wenn er selbst Partei oder gesetzlicher Vertreter einer Partei ist oder zu einer Partei in dem Verhältnis eines Mitberechtigten, Mitverpflichteten oder Schadensersatzpflichtigen steht; | |
2. | wenn sein Ehegatte oder Lebenspartner Partei ist, auch wenn die Ehe oder Lebenspartnerschaft nicht mehr besteht; | |
3. | wenn eine Person Partei ist, mit der er in gerader Linie verwandt oder verschwägert, in der Seitenlinie bis zum dritten Grad verwandt oder bis zum zweiten Grad verschwägert ist oder war; |
in Strafsachen:
1. | wenn er selbst durch die Straftat verletzt ist; | |
2. | wenn er der Ehegatte oder Lebenspartner des Beschuldigten oder Verletzten ist oder gewesen ist; | |
3. | wenn er mit dem Beschuldigten oder Verletzten in dem unter Nummer I 3 bezeichneten Verwandtschafts- oder Schwägerschaftsverhältnis steht oder stand. |
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften vom 16.02.2001
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
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01.08.2001 | Gesetz zur Beendigung der Diskriminierung gleichgeschlechtlicher Gemeinschaften: Lebenspartnerschaften | 16.02.2001 |
Rechtsprechung zu § 155 GVG
13 Entscheidungen zu § 155 GVG in unserer Datenbank:
- FG Hamburg, 30.11.2012 - 3 KO 205/12
Finanzgerichtsordnung: Kostenerinnerung, Erstattung notwendiger ...
- BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 56/04
Ablehnung des Gerichtsvollziehers wegen Besorgnis der Befangenheit
Zum selben Verfahren:
- BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 10/04
Ablehnung des Gerichtsvollziehers wegen Besorgnis der Befangenheit
- BVerfG, 07.12.2004 - 1 BvR 2526/04
Keine Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten durch Fehlens ...
- BGH, 24.09.2004 - IXa ZB 10/04
- LG Lübeck, 07.12.2021 - 7 T 560/21
Erfordernis der Aufgabenwahrnehmung durch verschiedene Personen - und nicht ...
- RG, 02.06.1913 - III 13/12
Haftung des Gerichtsvollziehers
- BFH, 06.02.2001 - VII B 277/00
Weitergabe von Beweismaterial durch Steuerfahndung
- LG Köln, 08.02.2001 - 32 T 8/01
- OLG Celle, 25.02.2011 - 10 WF 48/11
Ablehnung von Mitarbeitern des Jugendamts wegen Besorgnis der Befangenheit
- LG Mannheim, 25.09.1996 - 1 T 94/96
Querverweise
Auf § 155 GVG verweisen folgende Vorschriften:
- Ausführungsgesetz GVG (AGGVG)
- Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes (GVG)
- 4. Abschnitt - Gerichtsvollzieher
- § 13 (Landesrechtliche Zuständigkeiten)
Redaktionelle Querverweise zu § 155 GVG:
- Einführungsgesetz BGB (EGBGB)
- Verhältnis des Bürgerlichen Gesetzbuchs zu den Reichsgesetzen
- Art. 51