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Genossenschaftsgesetz
| Abschnitt 8 - Haftsumme (§§ 119 - 121) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Genossenschaftsgesetz (https://dejure.org/gesetze/GenG/__paste_norm__.html)
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Rechtsprechung zu § 119 GenG
6 Entscheidungen zu § 119 GenG in unserer Datenbank:
- OLG Hamburg, 04.04.2008 - 11 U 208/06
- AG Wuppertal, 14.02.2014 - 145 IN 450/10
Verpflichtung von Genossenschaftsmitgliedern zur Zahlung des Vorschusses zur ...
- OLG Brandenburg, 04.04.2006 - 6 U 86/05
Nachschusspflicht der Genossen in der Insolvenz einer Milchgenossenschaft: ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Rostock, 14.03.1994 - 4 W 50/93
Umwandlung einer Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaft in eine ...
- OLG Celle, 08.06.2020 - 20 U 45/19
Genossenschaftsbank; Kündigung Kontoverbindung; Isolierte Kündigung einer ...
Querverweise
Auf § 119 GenG verweisen folgende Vorschriften:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Auflösung und Nichtigkeit der Genossenschaft
- § 95 (Nichtigkeitsgründe; Heilung von Mängeln)
Redaktionelle Querverweise zu § 119 GenG:
- Genossenschaftsgesetz (GenG)
- Errichtung der Genossenschaft
- § 6 Nr. 3 (Mindestinhalt der Satzung) (zu §§ 119 ff)