Handelsgesetzbuch
| 4. Buch - Handelsgeschäfte (§§ 343 - 475h) |
| 4. Abschnitt - Frachtgeschäft (§§ 407 - 452d) |
| 2. Unterabschnitt - Beförderung von Umzugsgut (§§ 451 - 451h) |
(1) Die Pflichten des Frachtführers umfassen auch das Ab- und Aufbauen der Möbel sowie das Ver- und Entladen des Umzugsgutes.
(2) Ist der Absender ein Verbraucher, so zählt zu den Pflichten des Frachtführers ferner die Ausführung sonstiger auf den Umzug bezogener Leistungen wie die Verpackung und Kennzeichnung des Umzugsgutes.
Fassung aufgrund des Gesetzes über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro vom 27.06.2000
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.06.2000 | Gesetz über Fernabsatzverträge und andere Fragen des Verbraucherrechts sowie zur Umstellung von Vorschriften auf Euro | 27.06.2000 |
gründe § 451eHaftungshöchstbetrag § 451fSchadensanzeige § 451gWegfall der Haftungsbefreiungen und -begrenzungen § 451hAbweichende Vereinbarungen
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Rechtsprechung zu § 451a HGB
6 Entscheidungen zu § 451a HGB in unserer Datenbank:
- OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 17 U 23/24
Transportschaden: Beschädigung einer wertvollen Skulptur aus Plexiglas bei ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 17 U 24/23
Umzugsunternehmen - Beschädigung Umzugsgut - Mitverschulden des Auftraggebers
- OLG Frankfurt, 03.07.2023 - 17 U 24/23
- OLG Hamm, 08.09.2026 - 24 U 134/25
Abnahmeverlangen, Abnahmeverweigerung, Schlussrechnung, Teilschlussrechnung, ...
Zum selben Verfahren:
- OLG Hamm, 18.08.2026 - 24 U 134/25
Teilschussrechnung kann Schlussrechnung ersetzen!
- OLG Hamm, 18.08.2026 - 24 U 134/25
- OLG Schleswig, 05.06.2008 - 5 U 24/08
Verjährung beim Umzugsvertrag
- AG Osnabrück, 13.07.2011 - 41 M 133/11
Querverweise
Redaktionelle Querverweise zu § 451a HGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Allgemeiner Teil
- Personen
- Natürliche Personen, Verbraucher, Unternehmer
- § 13 (Verbraucher) (zu § 451a II)