Die Hinterlegungsordnung ist zum 1.12.2010 als Landes- und Bundesrecht außer Kraft getreten. Siehe nun Hinterlegungsgesetz.
Hinterlegungsordnung
| 9. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 38 - 39) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
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Die Länder können abweichende Regelungen zum Hinterlegungsrecht, soweit es sich um Bundesrecht handelt, erlassen.
Vorschrift neugefaßt durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 30.11.2007 | Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz | 23.11.2007 |
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