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Die Hinterlegungsordnung ist zum 1.12.2010 als Landes- und Bundesrecht außer Kraft getreten. Siehe nun Hinterlegungsgesetz.

Hinterlegungsordnung

   9. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 38 - 39)   
Gliederung
Außer Kraft
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/HintO/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ HintO (https://dejure.org/gesetze/HintO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ HintO
__paste_bez__ __paste_norm__ Hinterlegungsordnung (https://dejure.org/gesetze/HintO/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Hinterlegungsordnung
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 39

Die Länder können abweichende Regelungen zum Hinterlegungsrecht, soweit es sich um Bundesrecht handelt, erlassen.

Vorschrift neugefaßt durch das Zweite Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz vom 23.11.2007 (BGBl. I S. 2614), in Kraft getreten am 30.11.2007 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
30.11.2007Zweites Gesetz über die Bereinigung von Bundesrecht im Zuständigkeitsbereich des Bundesministeriums der Justiz23.11.2007BGBl. I S. 2614

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