Die Hinterlegungsordnung ist zum 1.12.2010 als Landes- und Bundesrecht außer Kraft getreten. Siehe nun Hinterlegungsgesetz.
Hinterlegungsordnung
| 9. Abschnitt - Schlußbestimmungen (§§ 38 - 39) |
Außer Kraft
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Hinterlegungsordnung (https://dejure.org/gesetze/HintO/__paste_norm__.html)
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(1) Dieses Gesetz tritt am 1. April 1937 in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieses Gesetzes treten die Artikel 144 bis 146 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuch und die auf ihnen beruhenden landesrechtlichen Hinterlegungsvorschriften außer Kraft, soweit nicht in den §§ 34, 35, 37 etwas anderes bestimmt ist.
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Rechtsprechung zu § 38 HintO
Entscheidung zu § 38 HintO in unserer Datenbank:
- OLG Nürnberg, 24.01.1980 - 2 W 65/79
Wirkungen der Hinterlegung eines Geldbetrags bei einem Notar