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https://dejure.org/gesetze/IRG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ IRG (https://dejure.org/gesetze/IRG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ IRG
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen (https://dejure.org/gesetze/IRG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen
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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 91l
Inhalt des Ersuchens

Ein Ersuchen nach § 91k Absatz 1 soll Angaben zu Folgendem enthalten:

1. zum Gegenstand des Ersuchens;
2. zu den Gründen für das Ersuchen, einschließlich der Relevanz der erbetenen Informationen für das Aufspüren und die Ermittlung von einschlägigen Vermögensgegenständen;
3. zur Art des Verfahrens;
4. zur Art der Straftat, die dem Ersuchen zugrunde liegt;
5. zur Verbindung zwischen dem Verfahren und der Bundesrepublik Deutschland;
6. zu den von dem Ersuchen betroffenen oder den zu ermittelnden Vermögenswerten;
7. sofern zur Identifizierung mutmaßlich beteiligter natürlicher oder juristischer Personen erforderlich und soweit verfügbar: Angaben zu jeglichen Identitätsdokumenten, insbesondere Name, Staatsangehörigkeit, Wohnort, nationale Identifikationsnummern oder Sozialversicherungsnummern, Anschriften, Geburtsdatum und -ort, Meldedaten, Land der Niederlassung und Angaben über Anteilseigner, Firmensitze und gegebenenfalls Tochtergesellschaften;
8. zu den Gründen für die Dringlichkeit des Ersuchens, soweit erforderlich.

Fassung aufgrund des Gesetzes zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten vom 22.10.2026 (BGBl. I Nr. 320), in Kraft getreten am 28.10.2026 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
28.10.2026
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2024/1260 über die Abschöpfung und Einziehung von Vermögenswerten22.10.2026BGBl. I Nr. 320

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Querverweise

Auf § 91l IRG verweisen folgende Vorschriften:

Was ist das?

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