Infektionsschutzgesetz
| 1. Abschnitt - Allgemeine Vorschriften (§§ 1 - 3) |
1Die Information und Aufklärung der Allgemeinheit über die Gefahren übertragbarer Krankheiten und die Möglichkeiten zu deren Verhütung sind eine öffentliche Aufgabe. 2Insbesondere haben die nach Landesrecht zuständigen Stellen über Möglichkeiten des allgemeinen und individuellen Infektionsschutzes sowie über Beratungs-, Betreuungs- und Versorgungsangebote zu informieren.
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Rechtsprechung zu § 3 IfSG
12 Entscheidungen zu § 3 IfSG in unserer Datenbank:
- VGH Bayern, 27.01.2025 - 20 N 20.3096 Corona
Normenkontrolle gegen Ausgangsbeschränkung
- VG Frankfurt/Main, 28.09.2022 - 5 K 3397/20 Corona
Keine "Corona-Entschädigung" bei Anspruch auf Entgeltfortzahlung gegen den ...
- VGH Baden-Württemberg, 25.02.2021 - 1 S 519/21 Corona
Corona-Krise; Beschränkung der privaten Zusammenkünfte nur mit Angehörigen eines ...
- BSG, 19.10.2010 - B 14 AS 23/10 R
In Deutschland lebender Franzose hat Anspruch auf Arbeitslosengeld II
- VG Gera, 16.04.2019 - 6 E 557/19
Kinder- und Jugendhilferecht: Zumutbarer Betreuungsplatz in einer ...
- VG Augsburg, 12.12.2022 - Au 9 K 22.1751 Corona
Verdienstausfallentschädigung für den Quarantänezeitraum eines angestellten ...
- ArbG Solingen, 22.12.2022 - 1 Ca 330/22
- VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3030 Corona
Nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgrund der Corona-Pandemie
- VGH Bayern, 11.01.2021 - 20 NE 20.3032 Corona
Erfolgloser Eilantrag im Normenkontrollverfahren gegen die nächtliche ...
- VGH Bayern, 20.11.2020 - 10 CS 20.2745 Corona
Untersagung des Friedensmarsches in München