Jugendschutzgesetz
| Abschnitt 4 - Bundeszentrale für Kinder- und Jugendmedienschutz (§§ 17 - 25) |
(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze vom 06.05.2024
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 14.05.2024 | Gesetz zur Durchführung der Verordnung (EU) 2022/2065 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 19. Oktober 2022 über einen Binnenmarkt für digitale Dienste und zur Änderung der Richtlinie 2000/31/EG sowie zur Durchführung der Verordnung (EU) 2019/1150 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 20. Juni 2019 zur Förderung von Fairness und Transparenz für gewerbliche Nutzer von Online-Vermittlungsdiensten und zur Änderung weiterer Gesetze | 06.05.2024 | |
| 01.05.2021 | Zweites Gesetz zur Änderung des Jugendschutzgesetzes | 09.04.2021 |
berechtigte Verbände § 21Verfahren der Prüfstelle für jugendgefährdende Medien § 22Aufnahme periodisch erscheinender Medien in die Liste jugendgefährdender Medien § 23Vereinfachtes Verfahren § 24Führung der Liste jugendgefährdender Medien § 24aVorsorgemaßnahmen § 24bBefugnisse und Verfahren § 24c(weggefallen) § 24d(weggefallen) § 25Rechtsweg
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