Jugendbildungsgesetz

   Sechster Abschnitt - Zuständigkeiten, Übergangs- und Schlußvorschriften (§§ 17 - 20)   
Gliederung
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Textdarstellung

  

§ 20
Inkrafttreten

Dieses Gesetz tritt am 1. Juli 1975 in Kraft.

Amtlicher Hinweis:

Diese Vorschrift betrifft das Inkrafttreten des Gesetzes in der ursprünglichen Fassung vom 6. Mai 1975

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