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Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
| 3. Abschnitt - Grundbuchsachen (§§ 26 - 35a) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/LFGG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (GBl. S. 555) mit Wirkung vom 01.01.2018.
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