Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×
Deutsches Recht trifft KI-Power: Doctrine jetzt kostenlos testen.

Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit

   3. Abschnitt - Grundbuchsachen (§§ 26 - 35a)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/LFGG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ LFGG (https://dejure.org/gesetze/LFGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ LFGG
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit (https://dejure.org/gesetze/LFGG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Landesgesetz über die freiwillige Gerichtsbarkeit
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 31

(weggefallen)

Aufgehoben durch das Gesetz zur Reform des Notariats- und Grundbuchwesens in Baden-Württemberg vom 29.07.2010 (GBl. S. 555) mit Wirkung vom 01.01.2018.

Rechts-KI

Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI

Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.

Jetzt entdecken

Rechtsprechung zu § 31 LFGG

2 Entscheidungen zu § 31 LFGG in unserer Datenbank:

In diesen Entscheidungen suchen:

Querverweise

Redaktionelle Querverweise zu § 31 LFGG:

    Gemeindeordnung (GemO) 
      Verfassung und Verwaltung der Gemeinde
        Gemeindebedienstete
          § 58 II (Gemeindefachbediensteter)
        Besondere Verwaltungsformen
          3. Bezirksverfassung
            § 64 (Gemeindebezirk) (zu § 31 II 2)
          4. Ortschaftsverfassung
            § 67 (Einführung der Ortschaftsverfassung) (zu § 31 II 1)
Was ist das?

Kopieren Sie den Zitiervorschlag von hier:

 

dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht