Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg
2. Abschnitt - Oberste Landesjugendbehörden, Unterrichtung des Landtags (§§ 8 - 10) |
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__paste_bez____paste_norm__ Kinder- und Jugendhilfegesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/LKJHG/__paste_norm__.html)
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Die Landesregierung berichtet mit der Vorlage des Landesjugendplans, welche Aufgaben der Jugendhilfe sie als vordringlich betrachtet.
Vorschrift neugefaßt durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Verwaltungsstrukturreform (Verwaltungsstrukturreform-Weiterentwicklungsgesetz - VRWG) vom 14.10.2008 (GBl. S. 313), in Kraft getreten am 01.01.2009.