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Mittelstandsförderungsgesetz
| Teil 2 - Fördermaßnahmen (§§ 5 - 22) |
| Abschnitt 1 - Fördergrundsätze (§§ 5 - 8) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Mittelstandsförderungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html)
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(1) 1Die Fördermaßnahmen nach diesem Gesetz und sonstige Fördermaßnahmen des Landes sind aufeinander abzustimmen. 2Dabei sind Fördermaßnahmen des Bundes, der EU und sonstige Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen. 3Fördermaßnahmen und -verfahren sollen bürokratiearm, transparent und konsistent gestaltet werden.
(2) Bei der Festlegung von Art und Umfang der Förderung von Maßnahmen werden die berührten Landesorganisationen der Wirtschaft beteiligt.
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