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Mittelstandsförderungsgesetz

   Teil 2 - Fördermaßnahmen (§§ 5 - 22)   
   Abschnitt 1 - Fördergrundsätze (§§ 5 - 8)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ MFG (https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ MFG
__paste_bez__ __paste_norm__ Mittelstandsförderungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/MFG/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Mittelstandsförderungsgesetz
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

Schriftgöße im Rechtsfenster:

Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 7
Koordinierung der Förderung

(1) 1Die Fördermaßnahmen nach diesem Gesetz und sonstige Fördermaßnahmen des Landes sind aufeinander abzustimmen. 2Dabei sind Fördermaßnahmen des Bundes, der EU und sonstige Fördermaßnahmen der öffentlichen Hand zu berücksichtigen. 3Fördermaßnahmen und -verfahren sollen bürokratiearm, transparent und konsistent gestaltet werden.

(2) Bei der Festlegung von Art und Umfang der Förderung von Maßnahmen werden die berührten Landesorganisationen der Wirtschaft beteiligt.

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