Markengesetz

   Teil 7 - Geographische Herkunftsangaben (§§ 126 - 139)   
   Abschnitt 1 - Schutz geographischer Herkunftsangaben (§§ 126 - 129)   
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Textdarstellung

  

§ 129
Verjährung

Ansprüche nach § 128 verjähren gemäß § 20.

Rechtsprechung zu § 129 MarkenG

Entscheidung zu § 129 MarkenG in unserer Datenbank:

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