Deutschland

Opferanspruchssicherungsgesetz
(Gesetz zur Sicherung der zivilrechtlichen Ansprüche der Opfer von Straftaten)

Gesetz vom 08.05.1998 (BGBl. I S. 905), in Kraft getreten am 20.07.1998

§ 1 Gesetzliches Forderungspfandrecht

§ 2 Mehrere Geschädigte

§ 3 Anteilsmäßige Befriedigung

§ 4 Auskunftspflicht

§ 5 Hinterlegung

§ 6 Ergänzende Bestimmungen

§ 7 Umgehungsverbot

§ 8 Übergangsvorschrift und Inkrafttreten

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