Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/OASG/__paste_norm__.html
__paste_bez____paste_norm__ OASG (https://dejure.org/gesetze/OASG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ OASG
__paste_bez____paste_norm__ Opferanspruchssicherungsgesetz (https://dejure.org/gesetze/OASG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Opferanspruchssicherungsgesetz
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Textdarstellung

  

§ 2
Mehrere Geschädigte

1Pfandrechte, die auf derselben öffentlichen Darstellung beruhen, haben den gleichen Rang. 2§ 432 des Bürgerlichen Gesetzbuchs ist anzuwenden.

Was ist das?

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