Patentgesetz
| Zweiter Abschnitt - Deutsches Patent- und Markenamt (§§ 26 - 33) |
(1) Das Deutsche Patent- und Markenamt ist verpflichtet, auf Ersuchen der Gerichte oder der Staatsanwaltschaften über Fragen, die Patente betreffen, Gutachten abzugeben, wenn in dem Verfahren voneinander abweichende Gutachten mehrerer Sachverständiger vorliegen.
(2) Im übrigen ist das Deutsche Patent- und Markenamt nicht befugt, ohne Genehmigung des Bundesministers der Justiz und für Verbraucherschutz außerhalb seines gesetzlichen Geschäftskreises Beschlüsse zu fassen oder Gutachten abzugeben.
(3) 1Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird ermächtigt, zur Nutzbarmachung der Dokumentation des Deutschen Patent- und Markenamts für die Öffentlichkeit durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates zu bestimmen, dass das Deutsche Patent- und Markenamt ohne Gewähr für Vollständigkeit Auskünfte zum Stand der Technik erteilt. 2Dabei kann es insbesondere die Voraussetzungen, die Art und den Umfang der Auskunftserteilung sowie die Gebiete der Technik bestimmen, für die eine Auskunft erteilt werden kann. 3Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz kann diese Ermächtigung durch Rechtsverordnung ohne Zustimmung des Bundesrates auf das Deutsche Patent- und Markenamt übertragen.
Fassung aufgrund des Zweiten Gesetzes zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts vom 10.08.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 18.08.2021 | Zweites Gesetz zur Vereinfachung und Modernisierung des Patentrechts | 10.08.2021 | |
| 08.09.2015 | Zehnte Zuständigkeitsanpassungsverordnung | 31.08.2015 |
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 29 PatG
89 Entscheidungen zu § 29 PatG in unserer Datenbank:
- BPatG, 06.04.2006 - 10 W (pat) 2/05
- BGH, 28.04.1966 - Ia ZB 9/65
Patentanmeldung betreffend "Abtastverfahren für eine Fernsehübertragungsanlage" - ...
- BGH, 14.01.1972 - X ZB 10/71
Anmeldung eines Patents in Österreich - Anforderungen für die Verwirkung des ...
- BGH, 24.03.1966 - Ia ZB 5/65
Zurückweisung einer Ausscheidungsanmeldung wegen Nicht-Anerkennung des ...
- BGH, 05.05.1970 - X ZB 20/69
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die ...
- BVerfG, 25.02.2003 - 2 BvR 281/00
Qualifizierung der Tätigkeit technischer Mitglieder des Deutschen Patent- und ...
- BGH, 26.10.1962 - I ZB 3/62
Rechtsmittel
- BGH, 13.07.1971 - X ZB 11/70
Voraussetzungen für die Anmeldung eines Patents - Anforderungen an die ...
- BGH, 26.10.1962 - I ZB 8/62
Rechtsmittel
- BPatG, 19.10.1967 - 4 W (pat) 105/67
Querverweise
Auf § 29 PatG verweisen folgende Vorschriften:
- Patentgesetz (PatG)
- Deutsches Patent- und Markenamt
- § 27