Hier: Polizeigesetz in der seit dem 17. Januar 2021 geltenden Fassung.
Polizeigesetz
Zweiter Teil - Die Organisation der Polizei (§§ 104 - 126) |
Dritter Abschnitt - Der Polizeivollzugsdienst (§§ 115 - 124) |
Zweiter Unterabschnitt - Zuständigkeit (§§ 120 - 124) |
Zitiervorschläge
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§ 120Örtliche Zuständigkeit
§ 121Dienstbezirke
§ 122Aufgabenwahrnehmung durch das Innenministerium
§ 123Amtshandlungen von Polizeibeamten anderer Länder und des Bundes sowie von Vollzugsbeamten anderer Staaten im Zuständigkeits-
bereich des Landes § 124Amtshandlungen von Polizeibeamten des Landes außerhalb des Zuständigkeits-
bereichs des Landes
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bereich des Landes § 124Amtshandlungen von Polizeibeamten des Landes außerhalb des Zuständigkeits-
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