Drittes Buch Sozialgesetzbuch
- Arbeitsförderung -
| Drittes Kapitel - Aktive Arbeitsförderung (§§ 29 - 135) |
| Vierter Abschnitt - Berufliche Weiterbildung (§§ 81 - 87a) |
(1) Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten folgende Prämien, wenn sie an einer nach § 81 geförderten beruflichen Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist:
(2) Arbeitslose Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer erhalten bei Teilnahme an einer Weiterbildung nach Absatz 1 zusätzlich einen monatlichen Zuschuss in Höhe von 150 Euro (Weiterbildungsgeld).
(3) Erwerbsfähige Leistungsberechtigte im Sinne des Zweiten Buches erhalten auch im Rahmen eines bestehenden Arbeitsverhältnisses das Weiterbildungsgeld, wenn sie an einer nach § 81 oder § 82 geförderten Weiterbildung teilnehmen, die zu einem Abschluss in einem Ausbildungsberuf führt, für den nach bundes- oder landesrechtlichen Vorschriften eine Ausbildungsdauer von mindestens zwei Jahren festgelegt ist.
Fassung aufgrund des Haushaltsfinanzierungsgesetzes 2024 vom 22.12.2023
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Haushaltsfinanzierungsgesetz 2024 | 22.12.2023 | |
| 01.07.2023 | Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes (Bürgergeld-Gesetz) | 16.12.2022 |
kosten § 87aWeiterbildungsprämie und Weiterbildungsgeld
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Rechtsprechung zu § 87a SGB III
6 Entscheidungen zu § 87a SGB III in unserer Datenbank:
- LSG Baden-Württemberg, 17.12.2025 - L 3 AL 1911/25
Arbeitsförderung - Förderung der beruflichen Weiterbildung - Weiterbildungsprämie ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 - L 2 AL 47/18
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen einer ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 19.12.2024 - L 2 AL 3/23
Arbeitsförderung - Förderung der beruflichen Weiterbildung - Gewährung einer ...
- LSG Mecklenburg-Vorpommern, 09.08.2023 - L 2 AL 49/18
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Bestehen einer ...
- LSG Sachsen-Anhalt, 25.07.2024 - L 2 AL 18/23
Arbeitsförderung - berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - ...
- BSG, 14.12.2023 - B 11 AL 2/23 R
Berufliche Weiterbildung - Anspruch auf Weiterbildungsprämie - Voraussetzungen ...
Querverweise
Auf § 87a SGB III verweisen folgende Vorschriften:
- Drittes Buch Sozialgesetzbuch - Arbeitsförderung - (SGB III)
- Sonderregelungen
- Übergangsregelungen auf Grund von Änderungsgesetzen
- § 456 (Zwölftes Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch und anderer Gesetze - Einführung eines Bürgergeldes)