Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
| Teil 3 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 151 - 241) |
| Kapitel 6 - Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (§§ 184 - 191) |
Die Bundesregierung wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates das Nähere über die Voraussetzungen des Anspruchs nach § 49 Absatz 8 Nummer 3 und § 185 Absatz 5 sowie über die Dauer und Ausführung der Leistungen zu regeln.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) vom 10.12.2019
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 13.12.2019 | Gesetz zur Entlastung unterhaltsverpflichteter Angehöriger in der Sozialhilfe und in der Eingliederungshilfe (Angehörigen-Entlastungsgesetz) | 10.12.2019 |
ermächtigung
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 191 SGB IX
6 Entscheidungen zu § 191 SGB IX in unserer Datenbank:
- VG Karlsruhe, 16.07.2024 - 8 K 3735/22
Übernahme der Kosten einer notwendigen Arbeitsassistenz; Einreichung ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 03.01.2024 - L 11 AL 67/23
Erbringung von Leistungen zur Förderung der Teilhabe am Arbeitsleben in Form der ...
- OVG Sachsen, 08.08.2022 - 3 B 178/22
Zur Gewährung von Arbeitsassistenzleistungen im Wege der einstweiligen Anordnung ...
- VGH Hessen, 27.02.2020 - 10 A 1852/18
Förderung der Teilhabe schwerbehinderter Menschen am Arbeitsleben - Erreichen der ...
- VG München, 24.06.2021 - M 15 K 20.5477
Kein eigenes Büro für notwendige Arbeitsassistenz einer Psychotherapeutin
- VG Mainz, 10.10.2024 - 1 K 140/24
Kostenübernahme für Arbeitsassistenz auch bei elternzeitbedingter Reduzierung der ...