Hier: SGB IX in der bis zum 31.12.2017 geltenden Fassung. Synopse
Neuntes Buch Sozialgesetzbuch
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen -
| Teil 2 - Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht) (§§ 68 - 160) |
| Kapitel 14 - Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften (§§ 155 - 160) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB IX a.F. (https://dejure.org/gesetze/SGB_IX_a.F./__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Neuntes Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen - (https://dejure.org/gesetze/SGB_IX_a.F./__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.04.2012 | Gesetz zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt | 20.12.2011 |
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Rechtsprechung zu § 159a SGB IX a.F.
Entscheidung zu § 159a SGB IX a.F. in unserer Datenbank:
- LSG Berlin-Brandenburg, 04.03.2009 - L 9 KR 7/08
Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Rehabilitand - Fachhochschulstudium ...