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Fünftes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Krankenversicherung -

   Sechstes Kapitel - Organisation der Krankenkassen (§§ 143 - 206)   
   Erster Abschnitt - Errichtung, Vereinigung und Beendigung von Krankenkassen (§§ 143 - 171 bis 172a)   
   Erster Titel - Arten der Krankenkassen (§§ 143 - 148)   
Gliederung
Zitiervorschläge
https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB V (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ SGB V
__paste_bez__ __paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_V/__paste_norm__.html)
__paste_bez__ __paste_norm__ Fünftes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Krankenversicherung -
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧    gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung

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Optimierung der Satzdarstellung

  

§ 147
Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See

Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See führt die Krankenversicherung nach den Vorschriften dieses Buches durch.

Fassung aufgrund des Gesetzes für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz) vom 22.03.2020 (BGBl. I S. 604), in Kraft getreten am 01.04.2020 Gesetzesbegründung verfügbar

Änderungsübersicht
InkrafttretenÄnderungsgesetzAusfertigungFundstelle
01.04.2020
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz für einen fairen Kassenwettbewerb in der gesetzlichen Krankenversicherung (Fairer-Kassenwettbewerb-Gesetz)22.03.2020BGBl. I S. 604
23.07.2009
Änderung
Vorherige Fassung und Synopse über buzer.de (öffnet in neuem Tab)
Änderung
Gesetz zur Änderung arzneimittelrechtlicher und anderer Vorschriften17.07.2009BGBl. I S. 1990

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Rechtsprechung zu § 147 SGB V

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Querverweise

Auf § 147 SGB V verweisen folgende Vorschriften:

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