Sechstes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Rentenversicherung -
| Fünftes Kapitel - Sonderregelungen (§§ 228 - 319d) |
| Erster Abschnitt - Ergänzungen für Sonderfälle (§§ 228 - 299) |
| Siebter Unterabschnitt - Beginn von Witwenrenten und Witwerrenten an vor dem 1. Juli 1977 geschiedene Ehegatten und Änderung von Renten beim Versorgungsausgleich (§§ 268 - 268a) |
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Rechtsprechung zu § 268 SGB VI
8 Entscheidungen zu § 268 SGB VI in unserer Datenbank:
- BSG, 22.02.2024 - B 5 R 12/22 R
Kürzung einer Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung um einen ...
- LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 R 4612/14
- LAG Düsseldorf, 31.10.2012 - 12 Sa 1165/12
Gleichheitswidrige Abschaffung der Hinterbliebenenrente für nach altem ...
- LSG Nordrhein-Westfalen, 23.03.2021 - L 14 R 650/17
Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigkeit; Anforderungen an die rentenmindernde ...
- BSG, 29.04.1997 - 5 RJ 40/95
Einkünfte aus Nießbrauch als Unterhaltsleistungen iS. von § 243 Abs. 1 Nr. 3 SGB ...
- LSG Niedersachsen-Bremen, 26.08.2003 - L 2 RI 306/99
Zuerkennung einer Geschiedenen-Witwenrente; Zahlung erst mit Ablauf des ...
- BSG, 17.07.1996 - 5 RJ 50/95
Anwendbarkeit von auf dem Recht der ehemaligen DDR beruhenden Regeln über die ...
- LSG Bayern, 15.02.2006 - L 13 R 4226/03
Aufteilung der Witwenrente auf mehrere Berechtigte; Erstattung des ...