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Siebtes Buch Sozialgesetzbuch
- Gesetzliche Unfallversicherung -
| Zehntes Kapitel - Übergangsrecht (§§ 212 - 221b) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (https://dejure.org/gesetze/SGB_VII/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) vom 17.07.2017
Änderungsübersicht
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2025 | Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) | 17.07.2017 | |
| 01.07.2024 | Gesetz über den Abschluss der Rentenüberleitung (Rentenüberleitungs-Abschlussgesetz) | 17.07.2017 |
§ 212Grundsatz
§ 213Versicherungsschutz
§ 214Geltung auch für frühere Versicherungsfälle
§ 215Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet
§ 216(weggefallen)
§ 217Bestandsschutz
§ 218(weggefallen)
§ 218aLeistungen an Hinterbliebene
§ 218bRückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten
§ 218cAuszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004
§ 218dBesondere Zuständigkeiten
§ 218eÜbergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung
§ 218fEvaluation
§ 218gÜbergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite
§ 219(weggefallen)
§ 219aAltersrückstellungen
§ 220Ausgleich unter den gewerblichen Berufs-
genossenschaften § 221Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung § 221aVerarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft § 221bÜbergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
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genossenschaften § 221Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung § 221aVerarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft § 221bÜbergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung
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Rechtsprechung zu § 216 SGB VII
Entscheidung zu § 216 SGB VII in unserer Datenbank:
- LSG Sachsen-Anhalt, 17.06.2010 - L 10 U 84/05
Änderung oder Ersetzung eines Bescheides; Eingriff eines neuen Bescheides in den ...