Achtes Buch Sozialgesetzbuch
- Kinder- und Jugendhilfe -
| Zehntes Kapitel - Straf- und Bußgeldvorschriften (§§ 104 - 105) |
(1) Ordnungswidrig handelt, wer
| 1. | ohne Erlaubnis nach § 43 Abs. 1 oder § 44 Abs. 1 Satz 1 ein Kind oder einen Jugendlichen betreut oder ihm Unterkunft gewährt, | |
| 2. | entgegen § 45 Abs. 1 Satz 1, auch in Verbindung mit § 48a Abs. 1, ohne Erlaubnis eine Einrichtung oder eine sonstige Wohnform betreibt oder | |
| 3. | entgegen § 47 eine Anzeige nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erstattet oder eine Meldung nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig macht oder vorsätzlich oder fahrlässig seiner Verpflichtung zur Dokumentation oder Aufbewahrung derselben oder zum Nachweis der ordnungsgemäßen Buchführung auf entsprechendes Verlangen nicht nachkommt oder | |
| 4. | entgegen § 97a Abs. 4 vorsätzlich oder fahrlässig als Arbeitgeber eine Auskunft nicht, nicht richtig oder nicht vollständig erteilt. |
(2) Die Ordnungswidrigkeiten nach Absatz 1 Nr. 1, 3 und 4 können mit einer Geldbuße bis zu fünfhundert Euro, die Ordnungswidrigkeit nach Absatz 1 Nr. 2 kann mit einer Geldbuße bis zu fünfzehntausend Euro geahndet werden.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) vom 03.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 10.06.2021 | Gesetz zur Stärkung von Kindern und Jugendlichen (Kinder- und Jugendstärkungsgesetz - KJSG) | 03.06.2021 |
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Rechtsprechung zu § 104 SGB VIII
41 Entscheidungen zu § 104 SGB VIII in unserer Datenbank:
- VG Hannover, 14.03.2023 - 3 A 1393/23
Abgrenzung Einrichtung und Kindertagespflege; anfängliche Rechtswidrigkeit; ...
- VG Karlsruhe, 28.03.2023 - 8 K 3182/22
Fortbildungspflicht für Kindertagespflegepersonen; Ungeeignetheit der ...
- VG Bayreuth, 31.01.2022 - B 10 E 21.1315
Zum Einrichtungskontext familienähnlicher Betreuungsformen, die ausschließlich in ...
- VG München, 08.06.2022 - M 18 K 17.4961
Kostenerstattung, Betreuung in Eltern-Kind-Einrichtung, Mutter mit geistiger ...
- OVG Niedersachsen, 04.07.2023 - 14 ME 64/23
Fehlende Darlegung; Kindertagespflege; Zu den Darlegungsanforderungen im ...
- OVG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2021 - 12 A 395/18
Erlaubnispflicht für die betriebene Hochschule der Deutschen Gesetzlichen ...
Zum selben Verfahren:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2024 - 12 A 395/18
Feststellung des Nichtbestehens der Erlaubnispflicht für die vom Spitzenverband ...
- VG Köln, 13.12.2017 - 26 K 7470/16
- OVG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2024 - 12 A 395/18
- LAG Köln, 10.10.2024 - 8 SLa 32/24
Zahlungsanspruch eines Arbeitnehmers auf Schadenersatz und Schmerzensgeld wegen ...
- VG Lüneburg, 16.04.2018 - 4 A 539/16
Aufhebung; Geeignetheit; Höchstzahl; Kindertagespflege; Tagespflege; ...
Querverweise
Auf § 104 SGB VIII verweisen folgende Vorschriften:
- Achtes Buch Sozialgesetzbuch - Kinder- und Jugendhilfegesetz - (SGB VIII)
- Straf- und Bußgeldvorschriften
- § 105 (Strafvorschriften)