Straßenverkehrsgesetz
IV. - Fahreignungsregister (§§ 28 - 30c) |
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ Straßenverkehrsgesetz (https://dejure.org/gesetze/StVG/__paste_norm__.html)
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§ 28Führung und Inhalt des Fahreignungs-
registers § 28aEintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog § 28b(weggefallen) § 29Tilgung der Eintragungen § 30Übermittlung § 30aDirekteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren § 30bAutomatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt § 30cVerordnungs-
ermächtigungen, Ausführungs-
vorschriften
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