Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg
Fünfter Teil - Sonderregelung für den ehemals badischen Landesteil (§§ 33 - 38) |
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__paste_bez____paste_norm__ Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/StiftG/__paste_norm__.html)
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Querverweise
Auf § 33 StiftG verweisen folgende Vorschriften:
- Stiftungsgesetz für Baden-Württemberg (StiftG)
- Sonderregelung für den ehemals badischen Landesteil
- § 37 (Verwaltung)