Sie sehen hier das TKG in der bis zum 30.11.2021 geltenden Fassung. Zur aktuellen Fassung.
Telekommunikationsgesetz a.F.
Teil 5 - Vergabe von Frequenzen, Nummern und Wegerechten (§§ 52 - 77r) |
Abschnitt 3 - Wegerechte und Mitnutzung (§§ 68 - 77r) |
Unterabschnitt 2 - Mitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze (§§ 77a - 77r) |
Alte Fassung
Zitiervorschläge
__paste_bez____paste_norm__ TKG bis 30.11.2021 (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Telekommunikationsgesetz a.F. (https://dejure.org/gesetze/TKG_bis_30.11.2021/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
(1) Gibt der Eigentümer oder Betreiber des öffentlichen Versorgungsnetzes kein Angebot über die Mitnutzung ab, so hat er innerhalb der in § 77d Absatz 2 Satz 1 genannten Frist dem Antragsteller nachzuweisen, dass einer Mitnutzung objektive, transparente und verhältnismäßige Gründe entgegenstehen.
(2) Der Antrag auf Mitnutzung darf nur abgelehnt werden, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze vom 04.11.2016
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
10.11.2016 | Gesetz zur Erleichterung des Ausbaus digitaler Hochgeschwindigkeitsnetze | 04.11.2016 |
§ 77aInfrastrukturatlas der zentralen Informationsstelle des Bundes
§ 77bInformationen über passive Netzinfrastrukturen
§ 77cVor-Ort-Untersuchung passiver Netzinfrastrukturen
§ 77dMitnutzung öffentlicher Versorgungsnetze
§ 77eUmfang des Mitnutzungsanspruchs
§ 77fEinnahmen aus Mitnutzungen
§ 77gAblehnung der Mitnutzung, Versagungsgründe
§ 77hInformationen über Bauarbeiten an öffentlichen Versorgungsnetzen
§ 77iKoordinierung von Bauarbeiten und Mitverlegung
§ 77jAllgemeine Informationen über Verfahrens-
bedingungen bei Bauarbeiten § 77kNetzinfrastruktur von Gebäuden § 77lAntragsform und Reihenfolge der Verfahren § 77mVertraulichkeit der Verfahren § 77nFristen, Entgeltmaßstäbe und Regulierungsziele der nationalen Streitbeilegung § 77oVerordnungs-
ermächtigungen § 77pGenehmigungsfristen für Bauarbeiten § 77qVorausschau zum Mobilfunknetzausbau § 77rVerordnungs-
ermächtigung
Neu Gesamtansicht
bedingungen bei Bauarbeiten § 77kNetzinfrastruktur von Gebäuden § 77lAntragsform und Reihenfolge der Verfahren § 77mVertraulichkeit der Verfahren § 77nFristen, Entgeltmaßstäbe und Regulierungsziele der nationalen Streitbeilegung § 77oVerordnungs-
ermächtigungen § 77pGenehmigungsfristen für Bauarbeiten § 77qVorausschau zum Mobilfunknetzausbau § 77rVerordnungs-
ermächtigung