Transplantationsgesetz
Abschnitt 4 - Entnahme, Vermittlung und Übertragung von Organen, Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben (§§ 9 - 12a) |
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__paste_bez____paste_norm__ Transplantationsgesetz (https://dejure.org/gesetze/TPG/__paste_norm__.html)
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(weggefallen)
Aufgehoben durch das Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) vom 11.07.2021
Änderungsübersicht
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
20.07.2021 | Gesetz zur Weiterentwicklung der Gesundheitsversorgung (Gesundheitsversorgungsweiterentwicklungsgesetz) | 11.07.2021 | |
23.05.2020 | Zweites Gesetz zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite | 19.05.2020 | |
01.04.2019 | Zweites Gesetz zur Änderung des Transplantationsgesetzes - Verbesserung der Zusammenarbeit und der Strukturen bei der Organspende | 22.03.2019 |
§ 9Zulässigkeit der Organentnahme und -übertragung, Vorrang der Organspende
§ 9aEntnahme-
krankenhäuser § 9bTransplantations-
beauftragte § 9c(weggefallen) § 10Transplantations-
zentren § 10aOrgan-
und Spender-
charakterisierung, Transport von Organen, Verordnungs-
ermächtigung zur Organ-
und Spender-
charakterisierung und zum Transport § 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle § 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle § 12aAngehörigenbetreuung
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krankenhäuser § 9bTransplantations-
beauftragte § 9c(weggefallen) § 10Transplantations-
zentren § 10aOrgan-
und Spender-
charakterisierung, Transport von Organen, Verordnungs-
ermächtigung zur Organ-
und Spender-
charakterisierung und zum Transport § 11Zusammenarbeit bei der Entnahme von Organen und Geweben, Koordinierungsstelle § 12Organvermittlung, Vermittlungsstelle § 12aAngehörigenbetreuung