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__paste_bez____paste_norm__ USchadG (https://dejure.org/gesetze/USchadG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ USchadG
__paste_bez____paste_norm__ Umweltschadensgesetz (https://dejure.org/gesetze/USchadG/__paste_norm__.html)
__paste_bez____paste_norm__ Umweltschadensgesetz
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Textdarstellung

  

§ 5
Gefahrenabwehrpflicht

Besteht die unmittelbare Gefahr eines Umweltschadens, hat der Verantwortliche unverzüglich die erforderlichen Vermeidungsmaßnahmen zu ergreifen.

Rechtsprechung zu § 5 USchadG

9 Entscheidungen zu § 5 USchadG in unserer Datenbank:

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Querverweise

Auf § 5 USchadG verweisen folgende Vorschriften:

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