Urheberrechtsgesetz
Teil 4 - Gemeinsame Bestimmungen für Urheberrecht und verwandte Schutzrechte (§§ 95a - 119) |
Abschnitt 3 - Zwangsvollstreckung (§§ 112 - 119) |
Unterabschnitt 2 - Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen gegen den Urheber (§§ 113 - 114) |
Zitiervorschläge
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Rechtsprechung zu § 113 UrhG
3 Entscheidungen zu § 113 UrhG in unserer Datenbank:
- LG Hamburg, 27.10.2006 - 308 O 304/05
Wirkungen einer Erfüllungsablehnung des Insolvenzverwalters für einen ...
- LG Köln, 09.04.2008 - 28 O 690/07
Haftung für Urheberrechtsverletzungen auf Internetplattform
- OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 48/05
Urheberrechtsverletzung: Verletzung der Tonträgerherstellerrechte bei Unterlegung ...
Querverweise
Auf § 113 UrhG verweisen folgende Vorschriften:
Redaktionelle Querverweise zu § 113 UrhG:
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 36 I (Unpfändbare Gegenstände) (zu §§ 113 ff)
- Zivilprozessordnung (ZPO)
- Zwangsvollstreckung
- Zwangsvollstreckung wegen Geldforderungen
- Zwangsvollstreckung in das bewegliche Vermögen
- Zwangsvollstreckung in Forderungen und andere Vermögensrechte
- § 857 (Zwangsvollstreckung in andere Vermögensrechte) (zu §§ 113 ff)