Sie sehen hier die VOB/A Fassung 2012. Seit dem 18.4.2016 gilt die VOB/A in der Fassung 2016.
Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A
Abschnitt 2 - Vergabebestimmungen im Anwendungsbereich der Richtlinie 2004/18/EG (VOB/A - EG) (§§ 1 EG - 22 EG) |
Alte Fassung
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__paste_bez____paste_norm__ Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen - Teil A (https://dejure.org/gesetze/VOB-A_2012/__paste_norm__.html)
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(1) Bauaufträge sind so zu vergeben, dass die Vergütung nach Leistung bemessen wird (Leistungsvertrag), und zwar:
1. | in der Regel zu Einheitspreisen für technisch und wirtschaftlich einheitliche Teilleistungen, deren Menge nach Maß, Gewicht oder Stückzahl vom Auftraggeber in den Vertragsunterlagen anzugeben ist (Einheitspreisvertrag), | |
2. | in geeigneten Fällen für eine Pauschalsumme, wenn die Leistung nach Ausführungsart undUmfang genau bestimmt ist und mit einer Änderung bei der Ausführung nicht zu rechnen ist (Pauschalvertrag). |
(2) Abweichend von Absatz 1 können Bauaufträge geringeren Umfangs, die überwiegend Lohnkosten verursachen, im Stundenlohn vergeben werden (Stundenlohnvertrag).
(3) Das Angebotsverfahren ist darauf abzustellen, dass der Bieter die Preise, die er für seine Leistungen fordert, in die Leistungsbeschreibung einzusetzen oder in anderer Weise im Angebot anzugeben hat.
(4) Das Auf- und Abgebotsverfahren, bei dem vom Auftraggeber angegebene Preise dem Auf-und Abgebot der Bieter unterstellt werden, soll nur ausnahmsweise bei regelmäßig wiederkehrenden Unterhaltungsarbeiten, deren Umfang möglichst zu umgrenzen ist, angewandt werden.
§ 1 EGAnwendungsbereich
§ 2 EGGrundsätze
§ 3 EGArten der Vergabe
§ 4 EGVertragsarten
§ 5 EGEinheitliche Vergabe, Vergabe nach Losen
§ 6 EGTeilnehmer am Wettbewerb
§ 7 EGLeistungs-
beschreibung, Technische Anforderungen § 8 EGVergabeunterlagen § 9 EGVertragsbedingungen § 10 EGFristen § 11 EGGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 EGVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 EGForm und Inhalt der Angebote § 14 EGÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 EGAufklärung des Angebotsinhalts § 16 EGPrüfung und Wertung der Angebote § 17 EGAufhebung der Ausschreibung § 18 EGZuschlag § 19 EGNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 EGDokumentation § 21 EGNachprüfungsbehörden § 22 EGBaukonzessionen
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beschreibung, Technische Anforderungen § 8 EGVergabeunterlagen § 9 EGVertragsbedingungen § 10 EGFristen § 11 EGGrundsätze der Informations-
übermittlung § 12 EGVorinformation, Bekanntmachung, Versand der Vergabeunterlagen § 13 EGForm und Inhalt der Angebote § 14 EGÖffnung der Angebote, Eröffnungstermin § 15 EGAufklärung des Angebotsinhalts § 16 EGPrüfung und Wertung der Angebote § 17 EGAufhebung der Ausschreibung § 18 EGZuschlag § 19 EGNicht berücksichtigte Bewerbungen und Angebote § 20 EGDokumentation § 21 EGNachprüfungsbehörden § 22 EGBaukonzessionen