Verfassung
| Schlußbestimmungen (Art. 85 - 94) |
(aufgehoben)
Anmerkung der Redaktion:Art. 86 wurde durch Gesetz vom 23.5.2000 zu Art. 3c Abs. 2.
Aufgehoben durch das Gesetz zur Änderung der Verfassung des Landes Baden-Württemberg vom 23.05.2000 (GBl. S. 449) mit Wirkung vom 10.06.2000.
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Rechtsprechung zu Art. 86 Verf
4 Entscheidungen zu Art. 86 Verf in unserer Datenbank:
- VGH Baden-Württemberg, 22.10.1999 - 5 S 1121/99
Beteiligung anerkannter Naturschutzverbände bei der Vorbereitung von ...
- VGH Baden-Württemberg, 19.02.1990 - 10 S 3608/88
MÜllabfuhr - Größe der Müllbehälter, Müllgebühren
- VGH Baden-Württemberg, 24.11.1987 - 10 S 1044/84
Zu den Anforderungen des Abwägungsgebotes bei abfallrechtlichen Planfeststellung
- VG Sigmaringen, 30.08.1989 - 7 K 2172/84
Zulassung von Betriebsplänen für eine Erdöl-Erweiterungsbohrung; Erfordernis ...