Sie sehen hier das Wassergesetz in der am 1.1.2014 in Kraft getretenen Fassung. Zur alten Fassung von § 18 WasserG.
Wassergesetz für Baden-Württemberg
| Teil 2 - Bewirtschaftung von Gewässern (§§ 12 - 43) |
| Abschnitt 1 - Gemeinsame Bestimmungen (§§ 12 - 19) |
Zitiervorschläge
__paste_bez__ __paste_norm__ Wassergesetz für Baden-Württemberg (https://dejure.org/gesetze/WasserG/__paste_norm__.html)
Tipp: Sie können bequem auch Untereinheiten des Gesetzestextes (Absatz, Nummer, Satz etc.) zitieren. Halten Sie dafür die Umschalttaste ⇧ gedrückt und bewegen Sie die Maus über dem Gesetzestext. Der jeweils markierte Abschnitt wird Ihnen am oberen Rand als Zitat angezeigt und Sie können das Zitat von dort kopieren. Ausführliche Beschreibung
§ 12Grundsätze
§ 13Zuordnung der Gewässer zu Flussgebietseinheiten (zu § 7 Absatz 1 und 5 WHG)
§ 14Benutzungen
§ 15Alte Rechte und alte Befugnisse (zu § 20 WHG)
§ 16Verzicht auf Wasserbenutzungs-
rechte, -
befugnisse und sonstige Vorhabenzulassungen § 17Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungs-
rechten, -
befugnissen und sonstigen Vorhabenzulassungen § 18Änderung von Wasserbenutzungs-
anlagen § 19Rechtsverordnungen zur Gewässer-
bewirtschaftung (zu §§ 23 und 24 WHG)
Neu Gesamtansicht
rechte, -
befugnisse und sonstige Vorhabenzulassungen § 17Vorkehrungen bei Erlöschen von Wasserbenutzungs-
rechten, -
befugnissen und sonstigen Vorhabenzulassungen § 18Änderung von Wasserbenutzungs-
anlagen § 19Rechtsverordnungen zur Gewässer-
bewirtschaftung (zu §§ 23 und 24 WHG)
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 18 WasserG
2 Entscheidungen zu § 18 WasserG in unserer Datenbank:
- OVG Nordrhein-Westfalen, 16.06.2016 - 8 D 99/13
Klage des BUND gegen Kohlekraftwerk Lünen hat keinen Erfolg
- VGH Baden-Württemberg, 03.07.2014 - 3 S 1917/13
Investitionen zur Nitratreduzierung im Trinkwasser dienen dem Wohl der ...
Querverweise
Auf § 18 WasserG verweisen folgende Vorschriften:
- Wassergesetz (WasserG)
- Straf- und Bußgeldbestimmungen
- § 126 (Ordnungswidrigkeiten)