Wertpapierhandelsgesetz
| Abschnitt 16 - Überwachung von Unternehmensabschlüssen, Veröffentlichung von Finanzberichten (§§ 106 - 118) |
| Unterabschnitt 1 - Überwachung von Unternehmensabschlüssen (§§ 106 - 113a) |
(1) 1Soweit
im Rahmen der Wahrnehmung ihrer gesetzlichen Aufgaben Informationen, Tatsachen oder Bewertungen bekannt werden, die von der Bundesanstalt durchgeführte Prüfungen oder die Rechnungslegung von nach § 106 zu prüfenden Unternehmen betreffen, dürfen die genannten Behörden und Stellen diese Informationen untereinander austauschen und im dazu erforderlichen Umfang auch personenbezogene Daten untereinander offenlegen. 2Die empfangende Behörde oder Stelle darf ihr nach Satz 1 übermittelte personenbezogene Daten speichern und verwenden, soweit dies zur Erfüllung ihrer gesetzlichen Aufgaben erforderlich ist.
(2) Im Rahmen eines Informationsaustauschs nach Absatz 1 unterliegen die austauschenden Stellen untereinander keinen gesetzlichen Verschwiegenheits- oder Geheimhaltungspflichten.
Vorschrift eingefügt durch das Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) vom 03.06.2021
| Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
|---|---|---|---|
| 01.01.2022 | Gesetz zur Stärkung der Finanzmarktintegrität (Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz) | 03.06.2021 |
abschlüssen und -
berichten § 107Einleitung einer Prüfung der Rechnungslegung und Ermittlungs-
befugnisse der Bundesanstalt § 108(weggefallen) § 109Ergebnis der Prüfung der Bundesanstalt § 109aInformations-
austausch, Befreiung von Verschwiegenheits-
pflichten § 110Mitteilungen an andere Stellen § 111Internationale Zusammenarbeit § 112Widerspruchs-
verfahren § 113Beschwerde § 113aEvaluierung
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Querverweise
Auf § 109a WpHG verweisen folgende Vorschriften:
- Wertpapierhandelsgesetz (WpHG)
- Übergangsbestimmungen
- § 141 (Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz)
- Wirtschaftsprüferordnung (WPO)
- Berufsaufsicht
- § 66c (Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit)