Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union
| Dritter Teil - Die internen Politiken und Maßnahmen der Union (Art. 26 - 197) |
| Titel VIII - Die Wirtschafts- und Währungspolitik (Art. 119 - 144) |
| Kapitel 1 - Die Wirtschaftspolitik (Art. 120 - 126) |
(1) Überziehungs- oder andere Kreditfazilitäten bei der Europäischen Zentralbank oder den Zentralbanken der Mitgliedstaaten (im Folgenden als "nationale Zentralbanken" bezeichnet) für Organe, Einrichtungen oder sonstige Stellen der Union, Zentralregierungen, regionale oder lokale Gebietskörperschaften oder andere öffentlich-rechtliche Körperschaften, sonstige Einrichtungen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Unternehmen der Mitgliedstaaten sind ebenso verboten wie der unmittelbare Erwerb von Schuldtiteln von diesen durch die Europäische Zentralbank oder die nationalen Zentralbanken.
(2) Die Bestimmungen des Absatzes 1 gelten nicht für Kreditinstitute in öffentlichem Eigentum; diese werden von der jeweiligen nationalen Zentralbank und der Europäischen Zentralbank, was die Bereitstellung von Zentralbankgeld betrifft, wie private Kreditinstitute behandelt.
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Rechtsprechung zu Art. 123 AEUV
35 Entscheidungen zu Art. 123 AEUV in unserer Datenbank:
- BVerfG, 05.05.2020 - 2 BvR 859/15
Beschlüsse der EZB zum Staatsanleihekaufprogramm kompetenzwidrig
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
Verfahren zum Anleihenkaufprogramm der EZB ausgesetzt und dem Gerichtshof der ...
- BVerfG, 10.10.2017 - 2 BvR 859/15
Anträge auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gegen das Anleihenkaufprogramm ...
- EuGH, 18.10.2017 - C-493/17
Weiss u.a. - Beschleunigtes Verfahren
- EuGH, 11.12.2018 - C-493/17
Das Programm PSPP der EZB zum Ankauf von Staatsanleihen an den Sekundärmärkten ...
- Generalanwalt beim EuGH, 04.10.2018 - C-493/17
Gültigkeit des Beschlusses der EZB über ein Programm zum Ankauf von Wertpapieren ...
- BVerfG, 18.07.2017 - 2 BvR 859/15
- EuGH, 13.09.2022 - C-45/21
Geldpolitik und Bankenabwicklung in der Eurozone: Der Gerichtshof präzisiert die ...
Zum selben Verfahren:
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-45/21
Banka Slovenije - Vorabentscheidungsverfahren - Stabilität des Finanzsystems - ...
- Generalanwalt beim EuGH, 31.03.2022 - C-45/21
- Generalanwalt beim EuGH, 14.01.2015 - C-62/14
Nach Auffassung des Generalanwalts Cruz Villalón ist das Programm der EZB für ...
Zum selben Verfahren:
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12
Europäischer Stabilitätsmechanismus
- BVerfG, 12.09.2012 - 2 BvR 1390/12