Bundesbeamtengesetz
Abschnitt 3 - Laufbahnen (§§ 16 - 26) |
(1) Für die Zulassung zu den Laufbahnen werden die Bildungsgänge und ihre Abschlüsse den Laufbahnen unter Berücksichtigung der mit der Laufbahn verbundenen Anforderungen zugeordnet.
(2) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des einfachen Dienstes sind mindestens zu fordern
(3) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des mittleren Dienstes sind mindestens zu fordern
(4) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des gehobenen Dienstes sind mindestens zu fordern
(5) Für die Zulassung zu den Laufbahnen des höheren Dienstes sind mindestens zu fordern
(6) Vor- und Ausbildung, Prüfung sowie sonstige Voraussetzungen müssen geeignet sein, die Befähigung für die Laufbahn zu vermitteln.
(7) Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung Ausnahmen von den Absätzen 2 bis 5 zulassen.
Fassung aufgrund des Gesetzes zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften vom 06.03.2015
Inkrafttreten | Änderungsgesetz | Ausfertigung | Fundstelle |
---|---|---|---|
14.03.2015 | Gesetz zur Änderung des Bundesbeamtengesetzes und weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 06.03.2015 | |
22.03.2012 | Gesetz zur Unterstützung der Fachkräftegewinnung im Bund und zur Änderung weiterer dienstrechtlicher Vorschriften | 15.03.2012 |
qualifikationen § 19Andere Bewerberinnen und andere Bewerber § 20Einstellung § 21Dienstliche Beurteilung; Verordnungs-
ermächtigung § 22Beförderungen § 22aAufstieg; Verordnungs-
ermächtigung § 23Beförderungssperre zwischen zwei Mandaten § 24Führungsämter auf Probe § 25Benachteiligungs-
verbote § 26Ermächtigung zum Erlass von Laufbahn-
und Vorbereitungsdienst-
verordnungen
Rechtsprechung zu § 17 BBG
84 Entscheidungen zu § 17 BBG in unserer Datenbank:
- OVG Sachsen, 17.12.2018 - 2 A 952/17
Laufbahnbefähigung; inhaltliche Entsprechung; hauptberufliche Tätigkeit
- OVG Thüringen, 08.01.2020 - 2 EO 257/19
Gleichwertigkeit eines Abschlusses als Diplom-Verwaltungswirt (FH) gegenüber ...
- VG Ansbach, 04.03.2020 - AN 16 K 19.01692
Keine Verbeamtung in den höheren Dienst als Diplom-Jurist/Juristin
- OVG Nordrhein-Westfalen, 03.02.2021 - 1 B 409/20
Erforderlichkeit der Laufbahnbefähigung für den höheren technischen ...
- OVG Berlin-Brandenburg, 24.10.2023 - 10 S 20.23
Anspruch auf Berücksichtigung im Auswahlverfahren für die Besetzung eines ...
- VGH Bayern, 23.06.2022 - 6 CE 22.710
Bundesbeamtenrecht, Einstellung, Bewerbungsverfahrensanspruch, Übernahme von ...
Zum selben Verfahren:
- VG Bayreuth, 22.02.2022 - B 5 E 21.1267
Verbeamtung eines Tarifangestellten, Fehlen der laufbahnrechtlichen ...
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- VG Wiesbaden, 08.11.2012 - 3 L 1139/12
Laufbahnbefähigung für den gehobenen Dienst
- VG Ansbach, 30.08.2017 - AN 11 K 16.00708
Erstfestsetzung der Erfahrungszeiten
- OVG Nordrhein-Westfalen, 27.11.2019 - 1 B 1482/19
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