Bürgerliches Gesetzbuch
| Buch 4 - Familienrecht (§§ 1297 - 1888) |
| Abschnitt 1 - Bürgerliche Ehe (§§ 1297 - 1588) |
| Titel 5 - Wirkungen der Ehe im Allgemeinen (§§ 1353 - 1362) |
1Die Ehegatten sind einander verpflichtet, durch ihre Arbeit und mit ihrem Vermögen die Familie angemessen zu unterhalten. 2Ist einem Ehegatten die Haushaltsführung überlassen, so erfüllt er seine Verpflichtung, durch Arbeit zum Unterhalt der Familie beizutragen, in der Regel durch die Führung des Haushalts.
Rechts-KI
Ihre dejure.org-Rechtsdaten — jetzt mit der Power der Doctrine-KI
Die Kombination aus den umfangreichen Inhalten von dejure.org und der spezialisierten KI von Doctrine hebt juristische Arbeit in Deutschland auf ein neues Level — von der Aktenanalyse bis zum Schriftsatz.
Rechtsprechung zu § 1360 BGB
1.528 Entscheidungen zu § 1360 BGB in unserer Datenbank:
- OLG Hamm, 12.03.2024 - 7 UF 153/23
Anpassung des Versorgungsausgleichs bei erneuter Heirat der geschiedenen ...
- OLG Koblenz, 12.07.2024 - 16 U 886/23
Anfechtbarkeit von Tilgungs- und Zinszahlungen eines alleinverdienenden ...
Zum selben Verfahren:
- BGH, 10.07.2025 - IX ZR 108/24
Die gemeinsame Hausfinanzierung der Eheleuten - und der später insolvente ...
- BGH, 10.07.2025 - IX ZR 108/24
- BSG, 03.02.2022 - B 5 R 33/21 R
Anspruch auf Witwerrente unter Anwendung des bis Ende 1985 geltenden ...
Zum selben Verfahren:
- LSG Bayern, 13.11.2019 - L 19 R 25/19
Rentenversicherung: Ermittlung des überwiegenden Familienunterhalts bei der ...
- LSG Bayern, 13.11.2019 - L 19 R 25/19
- BGH, 28.02.2018 - XII ZR 94/17
Kündigung einer Vollkaskoversicherung als Geschäft zur Deckung des Lebensbedarfs ...
- BGH, 15.04.2026 - XII ZB 415/25
Kindesunterhalt bei Mitbetreuung im "asymmetrischen Wechselmodell"
- BVerfG, 01.02.2023 - 1 BvL 7/18
Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen mangels Regelungen zu den Folgen und zu ...
- OLG Koblenz, 27.05.2021 - 7 UF 689/20 Corona
Corona-Kinderbonus ist hälftig auf den Kindesunterhaltsbarbedarf anzurechnen
- LAG Mecklenburg-Vorpommern, 17.06.2021 - 5 Sa 83/21
Unbezahlter Sonderurlaub - wichtiger Grund
Querverweise
Auf § 1360 BGB verweisen folgende Vorschriften:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Familienrecht
- Bürgerliche Ehe
- Eingehung der Ehe
- Ehefähigkeit
- § 1305 (Folgen und Heilung unwirksamer Minderjährigenehen)
- Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG)
- Wirkungen der Lebenspartnerschaft
- § 5 (Verpflichtung zum Lebenspartnerschaftsunterhalt)
Redaktionelle Querverweise zu § 1360 BGB:
- Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- Recht der Schuldverhältnisse
- Einzelne Schuldverhältnisse
- Schenkung
- § 528 (Rückforderung wegen Verarmung des Schenkers)
- Insolvenzordnung (InsO)
- Eröffnung des Insolvenzverfahrens. Erfaßtes Vermögen und Verfahrensbeteiligte
- Insolvenzmasse. Einteilung der Gläubiger
- § 40 (Unterhaltsansprüche) (zu §§ 1360 ff)